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Bestattungsart  Grabarten  Zeremonie

Bei der Wahl der Bestattungs­form und Gestaltung der Beisetztungs­zeremonie geht es um religiöse und persönliche Über­zeugungen und Lebens­einstellungen, sowohl des Verstorbenen als auch seiner Hinterbliebenen. Auch finanzielle Aspekte spielen eine Rolle.

Die 16 deutschen Bundesländer haben jeweils ein eigenes Bestattungsgesetz und jeder Friedhof hat neben seiner Gebühren­satzung eine eigene Friedhofs­ordnung, welche Bestimmungen zu Grabarten, Grabgestaltung und Zeremoniegestaltung enthält. Im Folgenden ein kurzer Überblick.

Überblick Bestattungens­arten:

  • Erdbestattung
    Sargbeisetzung auf einem Friedhof

  • Feuerbestattung
    Einäscherung des Sarges in einem Krematorium und Beisetzung der Urne bzw. der Totenasche

  • Urnenbestattung
    Beisetzung der Urne auf einem Friedhof
  • Baum- / Waldbestattung
    Beisetzung der Bio-Urne in einem Wald z.B. der Friedwald GmbH oder der Ruheforst GmbH. Friedhöfe bieten sogenannte Baumbestattungen an, das Urnengrab befindet sich im Wurzelbereich eines Baumes.
  • Seebestattung
    Beisetzung der Bio-Urne auf See, in alles Meeren möglich.
  • Almwiesenbestattung
    Verstreuung der Asche auf einer Almwiese oder in einem Bergbach in der Schweiz.
  • Himmelsbestattung
    Verstreuung der Asche vom Heißluftballon aus.
  • Diamantbestattung
    Die Asche wird in einem wochen­langen Transformations­prozess in einen Diamanten gepresst.
  • ...weiter
    z.B. Fluss­bestattungen - die Asche wird vom Boot aus verstreut, Gruftbestattung, Feuerwerks­bestattung - die Asche wird in einem Feuerwerks­körper in den Himmel geschossen, Weltraum­bestattung
  • Körperspende / Plastination
    der Leichnam wird einem anatomischen Institut zu Lehr- und Forschungs­zwecken überlassen.

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Überblick Grabarten:

  • Wahlgrab
    Die Grabstelle kann frei gewählt werden, die Friedhöfe bieten verschieden große Grabstellen an. Ein Wahlgrab kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist verlängert werden. Es ist nach der entsprechenden Friedhofsordung zu gestalten Grabsteinpflicht und zu pflegen.

  • Reihengrab
    Die Grabstelle für eine Urne oder einen Sarg kann nicht einzeln ausgesucht werden, selten kann zwischen verschiedenen Abteilungen gewählt werden. Das Reihengrab darf vom Friedhofsträger nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist aufgelöst werden. Meist gibt es bei Reihengräbern strenge Gestaltungsvorschriften hinsichtlich des Grabmals oder diese ist gänzlich vorgegeben, wodurch einheitlich gestaltete Grabfelder entstehen.

  • Gemeinschaftsgräber (mit und ohne Namensnennung)
    Sind Grabstellen zumeist für Urnen an denen kein Nutzungsrecht erworben wird, das heißt der Friedhofsträger kann diese nach Ablauf der Ruhezeit auflösen. Die Gestaltung und Pflege solcher Grabstätten übernimmt der Friedhof. Christliche Friedhofsverwaltungen erlauben Grabstätten ohne Namensnennung grundsätzlich aus religiöser Überzeugung nicht. Städtische Friedhöfe bieten in der Regel Gemeinschaftsgräber mit und ohne Namensnennung an. Neben ganz einfachen "grünen Wiesen" gibt es auch sehr aufwendig gestaltete Gemeinschaftsgrabstätten. Zum Beispiel bei der Umwandlung von unter Denkmalschutz stehenden, ehemaligen monumentalen Familiengrabstätten.
    Bestattungen bei welchen die Totenasche verstreut wird oder auf See beigesetzt wird sind in diesem Sinne ebenfalls Gemeinschaftsgrabstätten.

  • Kolumbarium
    Bezeichnet einen Raum bzw. Wand oder auch eine Säule in deren Nischen Urnen eingestellt werden. Die Nischen bieten für eine unterschiedliche Anzahl von Urnen Platz und sind entweder offen oder durch Grabplatten versiegelt.

  • Gruft
    Ursprünglich Begräbnisräume unterhalb der Kirche, heute gemauerte Begräbnisräume zumeist unterhalb der Erdoberfläche, seltener oberhalb in Form von Mausoleen.


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Überblick Zeremonieformen:

  • Weltliche Bestattung - "Trauer ist so kreativ wie die Liebe"
    Weltliche Zeremonien sind individuell gestaltete Abschiedsfeiern, wobei Rituale und Abläufe der christlichen Begräbnis­feiern stark entlehnt sind. Die Gestaltung orientiert sich an der Persönlichkeit des Verstorbenen, welcher im Mittelpunkt steht. Die Mitgestaltung durch die Hinterbliebenen ist eine Form der Trauerarbeit, der Zeremonien­leiter oder weltliche Trauer­begleiter / Trauer­redner steht dabei begleitend und beratend zur Seite.

  • Christliche Bestattung - Gottesdienst anlässlich des Todes eines Gemeindegliedes
    Der Verstorbene wird im Rahmen eines Aussegnungs­gottesdienst bzw. einer kirchliche Begräbnisfeier zu Grabe getragen. Die Verkündigung des Wortes Gottes steht im Mittelpunkt der Feier. Es wird gemeinsam gesungen und gebetet, das die Gemeindemitglieder im Glauben gestärkt werden. Als Bestattungs­arten sind Erd- und Urnen­bestattungen üblich.

  • Jüdische Bestattung - "Denn im Tod sind alle gleich"
    Eine Jüdische Bestattung erfolgt als Erdbestattung mit sehr einfachem Sarg oder im Leinengewand. Verschiedene Rituale symbolisieren vor allem die Gleichheit aller Juden. Auf die Ausschmückung mit Musik und Blumen wird verzichtet. Die Gräber sollen möglichst in Richtung Jerusalem ausgerichtet sein und ewig erhalten bleiben. Besucher legen kleine Steine auf das Grab. Dieser aus der antiken Bestattungskultur stammende Brauch gilt heute gemeinhin als ritueller Gruß an den Verstorbenen. In Deutschland gibt es zahlreiche Jüdische Friedhöfe und oftmals jüdische Abteilungen auf kommunalen Friedhöfen.

  • Islamische Bestattung
    Islamische Bestattungen finden nach streng definierten Regeln statt. Die Feuerbestattung ist nicht erlaubt. Der Leichnam soll am Todestag rituell gewaschen, in Leinentüchern gewickelt und ohne Sarg, mit dem Kopf nach Mekka ausgerichtet, bestattet werden. Das Grabplatz wird nicht geschmückt und es gilt ein ewiges Ruherecht. Derzeit stehen nur wenige dieser Vorschriften im Einklang mit dem deutschen Friedhofs- und Bestattungs­recht.

  • Buddhistische Bestattung
    Im Buddhismus ist die Abschiednahme beim Verstorbenen im Rahmen einer Aufbahrung zu Hause heilig. Der Verstorbene wird feuerbestattet und die Urnen in oberirdischen Ahnenhallen aufbewahrt.

  • Hinduistische Bestattung
    Im Hinduismus gibt es viele verschiedene Riten. Besonders ist die öffentliche Verbrennung des Leichnams, welche in Europa nicht erlaubt ist. In den städtischen Ballungszentren allerdings gibt es zunehmend Krematorien. Die Knochen- und Aschereste werden dem Ganges, einem nahen Fluss oder dem Meer übergeben. Das Feuer soll de Seele helfen sich vom Körper zu lösen.

  • Stille Bestattung
    Die Beisetzung des Verstorbenen oder seiner Asche wird nicht durch die Angehörigen begleitet. Zumeist haben diese am Sterbebett oder bereits in anderer Form Abschied genommen, z.B. Trauerfeier am Sarg auf der Feierhalle des örtlichen Friedhofes und anschließend stille Beisetzung der Urne auf See durch eine Bestattungsreederei.

  • Anonyme Bestattung
    Die Beisetzung des Verstorbenen oder seiner Asche wird nicht durch die Angehörigen begleitet, auch der Bestattungstermin und der genaue Bestattungsort werden nicht öffentlich bekundet.


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